Liebe Eltern,
die musikalische Jugendausbildung zur Sicherung eines fähigen Nachwuchses
liegt uns ganz besonders am Herzen.Unsere immer umfangreicher werdende Ausbildungsarbeit hat es
notwendig gemacht, eine Ausbildungsregelung zu schaffen, die allen an der Jugendausbildung Beteiligten
klare und einheitliche Richtlinien an die Hand gibt.
Die Regelung soll Ihnen helfen Fragen zu beantworten und Missverständnisse auszuschliessen; der
Jugend- und Vereinsleitung dient sie als Basis und Richtschnur.Wir bitten Sie, diese Ausbildungsregelung
sorgfältig zu lesen und hoffen, dass diese zu einer guten Zusammenarbeit beiträgt.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit der Jugendausbildung
zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Jugendleiterin
Catrin Nies
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Mitgliedschaft
Schüler die eine Ausbildung im Musikverein erhalten bzw. in der Schüler- oder Jugendkapelle
spielen, müssen aus versicherungsrechtlichen Gründen aktives Mitglied im Musikverein sein.
Mitgliedsbeiträge
- Mitglieder bis 17 Jahre: 15,- Euro / Jahr
- Mitglieder ab 18 Jahre: 20,- Euro / Jahr
- Familienbeitrag: 30 Euro / Jahr
Ausbildungsbeiträge
Bei einer ehrenamtlichen Ausbildung durch den Musikverein beträgt der Ausbildungsbeitrag derzeit 15 Euro
pro Monat - auch während den Ferien. Erfolgt die Ausbildung durch fremde Lehrkräfte, richtet sich der
Ausbildungsbeitrag nach den jeweiligen Bedingungen der Lehrkraft.
Einzug
Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt per Lastschrift jährlich. Ausbildungsbeiträge
werden quartalsweise erhoben. Einzelheiten finden sich auf dem Eintrittsformular.
Ausbildungsmaterial
Die Kosten für Ausbildungsmaterial (Notenständer, Notenschulen, Prüfungshefte usw.) müssen
vom Schüler selbst übernommen werden.
Gliederung der Ausbildung
Die Eingliederung in die Schülerkapelle erfolgt je nach Leistungsstand des Jungmusikers nach
ca. einem Jahr Ausbildung. Nach Ablegen des Jung-Musiker-Leistungs-Abzeichens
(JMLA) in Bronze erfolgt die übernahme in die Jugendkapelle.
Ziel der Ausbildung ist die Eingliederung des Schülers in das Erwachsenenorchester.
Voraussetzung ist je nach Ermessen des Ausbilders das Ablegen des JMLA in Silber und ein
Mindestalter von 16 Jahren.
JMLA Jungmusiker-Leistungs-Abzeichen
In regelmässigen Abständen werden vom Musikverein in Zusammenarbeit mit dem Blasmusikverband
Karlsruhe die Prüfungen zum JMLA Junior, sowie in Bronze und Silber vorbereitet.
Finanzierung eines Instrumentes
Die Finanzierung eines Instrumentes erfolgt durch den Schüler. Die Auswahl eines Instrumentes
sollte in Zusammenarbeit mit dem Lehrer / Musikverein erfolgen. Eine Vorfinanzierung eines Instrumentes
über den Musikverein kann im Einzelfall nach einer Absprache erfolgen.
Inzahlungnahme eines Instrumentes
Der Musikverein erklärt sich in Einzelfällen bereit ein Instrument zu dessen Zeitwert in Zahlung zu nehmen. Der Wert wird durch ein unabhängiges Musikgeschäft bestimmt. In jedem Fall dient der Verein bei Bedarf als Mittler gebrauchter Instrumente ehemaliger Schüler an Neuanfänger.
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten werden von den Ausbildern im Einvernehmen mit den Schülern festgelegt.
Unterrichtsbesuch
Die Schüler sind zum regelmässigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden angehalten. Dies gilt insbesondere auch für die Kapellen um deren Spielfähigkeit stets zu gewährleisten und dabei die Kameradschaft untereinander zu fördern. Bei Verhinderung wird eine rechtzeitige Entschuldigung erwartet.
Austritt
Ein vorzeitiges Beenden der Ausbildung hat schriftlich an den Musikverein zu erfolgen.
Instrumentennutzung
Vereinseigene Instrumente, Zubehör, Noten und Uniformen sind sorgsam und pfleglich zu behandeln.
Bei der Rückgabe von vereinseigenen Instrumenten, Zubehör, Noten und Uniformen müssen diese in einem sauberen und ordentlichen Zustand sein.